Im Oktober 2019 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag zur Einstufung von TiO2 als krebserregend (Kategorie 2) beim Einatmen vorgelegt, obwohl mehrere Mitgliedstaaten gegen eine solche Einstufung waren. Sie hatten die Möglichkeit, sowohl im Rat als auch im Europäischen Parlament Einwände zu erheben. Keiner der beiden hat von diesem Recht Gebrauch gemacht (aufgrund unzureichender interner Mehrheiten), so dass die Entscheidung schließlich Ende Q1/2020 angenommen wurde.
EPPA hat ein Informationsblatt über die Anforderungen und Auswirkungen dieser Klassifizierung für die Kunststofffensterprofilindustrie erstellt. Das Infoblatt ist hier zu finden: Deutsche Version | Englische Version
Abbildung: Kristallstruktur von Rutil (Titan(IV)-oxid, TiO2). Kristallographische Daten: https://dx.doi.org/10.1107/S0365110X56001388 | Solid State | CC BY-SA 3.0
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